Kombinierte Zahnersätze

Die Anfertigung eines Zahnersatzes ist dann notwendig, wenn der Ersatz der fehlenden Zähne wegen der kleinen Anzahl der vorhandenen Zähne nicht möglich ist, sondern dem Patienten ein festsitzender Zahnersatz versorgen muss. In solchen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten die fehlenden Zähne zu ersetzen. Die eine Lösung ist die Implantation. Ist diese nicht durchfürbar, kann der sog. kombinierte Zahnersatz angefertigt werden.
 
Der kombinierte Zahnersatz setzt sich aus drei großen Einheiten zusammen: dem festsitzenden Teil, dem herausnehmbaren Teil und der Verankerung.
 
Unter dem festsitzenden Teil sind die die restlichen Zähne in eine Einheit zusammenfassende Metallkeramik-Brücken und Kronen mit vollständiger Porzellanverblendung zu verstehen. Dank der schienenartigen Anordnung ist der Schutz der Restbezahnung gewährleistet.
 
Bei dem herausnehmbaren Teil können zweierlei Materialen unterschieden werden, nähmlich das Metall und der Kunststoff. Der aus Metall angefertigte, herausnehmbare Teilzahnersatz besteht aus einer nickelfreien Metallegierung oder einer Titanlegierung. Bezüglich beider Materialien kann gesagt werden, insofern noch Zähne im Kieferknochen da sind, die zur Befestigung des herausnehmbaren Zahnersatzes genutzt werden können, kann das Ausmaß des Zahnersatzes - im Vergleich zu einer, für einen komplett zahnlosen Kieferknochen hergestellten, herausnehmbaren Totalprothese – reduziert werden. Bei der genannten Reduktion ist allerdings ein großer Unterschied feststellbar. Während der aus einer Metallegierung hergestellte, herausnehmbare Zahnersatz mit einem Gerüst versehen und somit in hohem Maße reduziert werden kann, ist dies bei dem aus Kunststoff hergestellten, herausnehmbaren Teilzahnersatz nicht durchfürbar. Die Bedeutung dieser Reduktion äußert sich darin, wie schnell sich der Patient an das herausnehmbare Teil gewöhnen kann. Darüber hinaus kann die stärkere Reduktion die Lebensqualität des Trägers weniger beeinflussen, da die Stimmbildung und der Geschmacksinn weniger beeinträchtigt werden, als bei dem größeren, herausnehbaren Teil. Der herausnehmbare Teil muss von dem Patienten nach den Mahlzeiten herausgenommen und mit Hilfe entsprechender Werkzeuge gereinigt werden, abgesehen davon, sollte der Zahnersatz stets im Mund verbleiben.
 
Unter der Verankerung ist das Verbindungsteil zu verstehen, welches die Verbindung zwischen dem festsitzenden Teil, also der Brücke oder der Krone und dem herausnehmbaren Teil gewährleistet. Diese Verbindung kann mit Hilfe einer, vom Zahntechniker gegossenen oder vorgefertigen Klammer hergestellt werden, aber auch mit einer verdeckten Verankerung. Verdeckte Verankerungen bieten ein hervorragendes ästhetisches Erscheinungsbild, sowie eine stabile Fixierung an der Restbezahnung.
 
In Fällen, wo der zu behandelnde Kieferknochen noch mindestens 3 oder mehrere Zähne enthält, deren Position die Anfertigung einer Brücke oder Schiene zulässt, werden sog. Geschiebeverankerungen oder Druckknopf-Verankerungen verwendet.
 
In solchen Fällen, wenn die Position der Zähne die Anwendung der obigen, verdeckten Verankerung nicht zulässt oder diese nicht in Frage kommt, weil sich im Kiefer 3 oder weniger Zähne befinden, ist die sog. teleskopierende Verankerung der Prothese anzuwenden.
 
Sollte der Zahnersatz verdeckt verankert werden, müssen die restlichen Zähne immer beschliffen werden, in den meisten Fällen fällt auch eine Wurzelbehandlung an.
 
Die herausnehmbaren Apparaten können in zwei große Gruppen aufgeteilt werden, aufgrund des Kriteriums, ob sie nur auf einen oder auf beide Kieferknochen einwirken. Die auf nur einen Kieferknochen einwirkenden, herausnehmbaren Apparate werden Platten genannt, da der „Körper” dieser Geräte aus Akrylat angefertigt wird. Diese werden mit verschiedenen Klammern an die Zähne befestigt. Die auf beide Kieferknochen einwirkenden Apparate werden funktionskieferorthopädische Geräte (z.B.: Aktivator) genannt. Auch hier wird vor Beginn der Zahnregulierung ein Behandlungsplan erstellt. In diesem Fall ist das Zahnmuster allerdings nicht nur hinsichtlich der Dokumentation von Wichtigkeit, sondern der Zahntechniker fertigt den Apparat anhand der abgenommenen Zahnabdrücke an.
 
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